Zum Inhalt springen

Universal Trennmodul

Features

Patentiertes System zur Reduzierung von Sachschäden

Anzeige des Betriebszustandes am PV-Modul mit LED Funktions- anzeige

optional erweiterbar

Zentralsteuerung mit Überbrückungszeit bei Stromausfall

Abschaltung der Gesamtanlage bzw. einzelner Strings durch Feuerwehr möglich

Manueller Reset Serviceanzeige am Trennmodul

Nutzung vorhandener Stringleitung zur Datenübertragung

Abschaltung bei Brandentwicklung und Wartungsarbeiten

Überwachung der Energieerzeugung

Motorische Rückstellung im Trennmodul integriert

Als fernrückstellbarer Last-Trenner einsetzbar

Entwickelt und hergestellt in Deutschland


Durch ein patentiertes System für die Brandbekämpfung und Überwachung an PV-Anlagen wird eine neuartige Lösung angeboten, die unter anderem den Brand eines Gebäudes bedingt durch PV-Module bereits in der Entstehungsphase verhindern kann, aber auch während der Löscharbeiten Leib und Leben rettet.

Durch den Einsatz des Protronic Trennmoduls hat die Feuerwehr vor Beginn der Löscharbeiten die Möglichkeit, mittels eines zentralen Tasters jedes einzelne Modul bzw. String, je nach Ausführung, vor Beginn der Löscharbeiten von der Leitung zu trennen.

Durch die Reduzierung der anliegenden Spannung ist die Verletzungsgefahr durch Strom enorm reduziert, Strings und Module führen keine Spannung mehr auf die Leitungen.

Eine Nachrüstung an bestehenden Anlagen ist jederzeit möglich.


UNIVERSAL Trennmodul für Solaranlagen So funktioniert‘s:

Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

„Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

Abschnitt 8.3
Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

DGUV Information 208-022, Stand 2017

MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

"Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
EN 12604:2017 darf

bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

 - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
 - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
schließen.

Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



According to the MVV TB: 

„A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."