Im Alltag stehen sie offen, bei Brandalarm schließen sie sicher!
Eine Feststellanlage ermöglicht die Barrierefreiheit von Brandschutzabschlüssen, indem sie diese im Brandfall bzw. bei Rauchentwicklung selbst schließt. Dafür wird bei Raucherkennung durch den Brandmelder die durch Haftmagneten gehaltene Feststellvorrichtung gelöst und die Tür zuverlässig verschlossen.
Eine Feststellanlage besteht aus mindestens:
- einem Brandmelder als Rauch- und, soweit erforderlich, Wärmemelder,
- einer signalverarbeitenden Auslösevorrichtung,
- einem an die Energieversorgung angeschlossenen Netzteil,
- einer an ein Netzteil angeschlossenen Feststellvorrichtung und
- einem Handauslösetaster
Weitere Bestandteile einer Feststellanlage:
- eine gesetzlich vorgeschriebene optische und akustische Signalisierung auch bei Stromausfall
Beispielaufbau einer Feststellanlage
Feststellanlage RZ-24-FA mit Warnsignal WS-24-I
Die Anforderungen für Feststellanlagen regelt das deutsche Baurecht. Feuer- und Rauchschutztüren müssen laut den „Richtlinien für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) selbstschließend sein. Wenn sie offengehalten werden, ist dafür eine bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlage zu verwenden.
Für weitere Informationen und ein Angebot für Ihre individuelle Feststellanlage, kontaktieren Sie bitte:
Vertrieb RZ-24
Andree Kölbel
vertrieb@protronic-gmbh.de
Tel.: +49 34383 6315-18
Schulungen
zur Abnahmeberechtigung und Wartungsberechtigung nach DIN 14677.
Wir bieten Ihnen Schulungen zur Abnahmeberechtigung und Wartungsberechtigung unserer Feststellanlagen RZ-24 (RZ-24-05) und RZ3/4 an.
Schulung Fachkraft/
Abnahmeberechtigung und Wartungsberechtigung
Informationen und Termine über:
Vertriebsinnendienst
vertrieb@protronic-gmbh.de
Tel.: +49 34383 6315-18
Montage & Wartung
einer Feststellanlage
Montage: Nach der fachgerechten Montage gilt die Pflicht einer Abnahmeprüfung. Diese Abnahmeprüfung ist vom Betreiber der Anlage zu veranlassen und kann nur vom Hersteller der Feststellanlage oder von einer vom Hersteller zertifizierten Person (siehe Schulung Fachkraft für Feststellanlagen, Schulung Abnahmeberechtigung) durchgeführt werden.
Wartung: Die Feststellanlage muss vom Betreiber stets betriebsfähig gehalten und einmal im Monat/vierteljährlich auf ihre störungsfreie Funktion überprüft werden. Des Weiteren ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf vorschriftsmäßiges und fehlerfreies Zusammenwirken aller Komponenten sowie eine Wartung vornehmen zu lassen. Um dies zu gewährleisten, kann der Betreiber einen qualifizierten Instandhalter entweder selbst beschäftigen (siehe Schulung Fachkraft) oder eine Fachfirma (mit entsprechender Zertifizierung) mit der Wartung der Feststellanlage beauftragen. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind zu dokumentieren und aufzubewahren.