Zum Inhalt springen

Weihnachten und Schokolade

    Zu Weihnachten gehört für viele von uns Schokolade einfach dazu. Vielleicht nicht das Wichtigste, aber definitiv eine kleine, süße Versuchung. So machte sich die Protronic zur Weihnachtsfeier 2024 auf den Weg nach Wermsdorf zum Konditormeister Praetsch, um gemeinsam Schokolade zu gießen. Wie üblich war auch das Team der Stadtapotheken, die Frau des Chefs eingeschlossen, mit von der Partie. So wurde es eine recht große Runde, die in zwei Durchgängen die Schokoladenwerkstatt, vorschriftsmäßig mit Schürze und Haarnetz ausgestattet, bevölkerte. Bereit standen drei Conchiermaschinen für weiße, dunkle und Vollmilchschokolade aus Belgien. Nach einem kurzen Vortrag über die Herkunft der Kakaopflanzen, deren Anbau und Ernte, konnte es endlich losgehen. Kosten war ausdrücklich erlaubt! Jeder durfte seine eigene Schokolade kreieren – aus einer oder allen drei Schokoladensorten eine Tafel gießen und nach Herzenslust dekorieren. Dabei landeten so manche Dekorstücke statt auf der Tafel direkt in den Schleckermäulern. Am Ende hielt jeder seine individuell gestaltete Tafel in den Händen, verziert mit Nüssen, Glitzer, Trockenblüten oder anderen kreativen Dekoren.

    Für die, die nicht genug bekommen konnten, gab es im angrenzenden Verkaufsbereich noch viele andere Köstlichkeiten aus der Schokoladenmanufaktur zu entdecken. Am anschließenden Buffet konnte der Hunger nach Herzhaftem gestillt werden, und bei so manchem Getränk und angeregten Gesprächen ließen wir den Abend ausklingen.

    Alles in allem war es eine rundum gelungene Weihnachtsfeier.

    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."