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Und wieder geht das Jahr zur Neige.

    Ein erfolgreiches Jahr für die Protronic geht langsam dem Ende entgegen. Viele Ziele konnten erreicht werden, neue Kunden und neue Mitarbeiter, die das Team verstärken, wurden gewonnen. So werden aller Voraussicht nach sowohl das Umsatz- wie auch das Erlösziel für 2014 erreicht. Die Leiterplattenbestückung ist sowohl bei der SMD- (Oberflächenmontage) wie auch bei der THT- (Durchsteckmontage) Bestückung einen großen Schritt voran gekommen. Fast alle eigenen Protronic-Produkte werden bereits auf den neuen Maschinen gefertigt. Der Vertrieb im Bereich Feststellanlagen für Türen und Tore hat sich sehr gut entwickelt und gibt Hoffnung auf weitere Zuwachsraten. Das Personalteam konnte durch neue Mitarbeiter verstärkt werden, so dass die Protronic trotz rarer werdendem Fachpersonal wieder alle Stellen besetzt hat. Ein schlagkräftiges Team blickt dem Neuen Jahr voller Elan entgegen. Neue Kunden sind auch für die Protronic völlig neuen Marktsegmenten gefunden wurden und wir sehen einer erfolgreichen langfristigen Zusammenarbeit entgegen. Hier ist die sehr schnelle Entwicklung eines Leiterplatten-Einschubsystems als elektronisches Kernstück eines Gerätes zur Vorsorgeuntersuchung in der Arbeitsmedizin genannt.
    Ein gutes Jahr, für das ich mich bei allen Mitarbeitern der Protronic und der Stöbich Gruppe bedanke.
    In diesem Sinne haben wir dann auch die Weihnachtsfeier mit zünftigem Entenbraten, einem guten Glas Wein und einem tollen Unterhaltungsprogramm in der Kulturscheune in Nimbschen verbracht. Ein geschichtsträchtiger Ort mit den Ruinen des ehemaligen Klosters aus dem 13. Jhdt., dem auch Nonne Katharina von Bora im 16. Jhdt. angehörte, die spätere Ehefrau Luthers. Hier begann eine kleine Fackelwanderung und den nun doch winterlich werdenden Temperaturen geschuldet, kam ein heißer Glühwein gerade recht.

    Jahresabschluss_2014.pdf

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."