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Umschaltvorrichtungen für Gleich- und Drehstromantriebe

    Förderanlagenabschlüsse (FAA), ein Grundpfeiler der Stöbich Brandschutz-Gruppe, benötigen in den meisten Fällen eine 2. unabhängige Energieversorgung, um im Auslösefall das Fördersystem zu Versorgen um den Schließbereich freizufahren. Die benötigte elektrische Energie wird durch die neuen Ersatzstromanlagen vom Typ „Movipower AC“ oder „Movipower DC“ bereitgestellt. Der Trend zur dezentralen Steuerung und die Forderung der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstelle des VdS bestätigen die Entscheidung zur Entwicklung von dezentralen Umschaltvorrichtungen.            

    Dezentrale Anlagen haben verschiedenste Vorteile:

    • verringerte Brandlast der Verkabelung
    • höhere Verfügbarkeit durch Verteilung der Steuerungsaufgabe
    • höhere Sicherheit durch geringere störanfällige Kabelwege (im Brandfall Brandgefährdet)
    • höhere Sicherheit durch schnelleres Freifahren auf Grund geringer Anzahl von nacheinander frei zu fahrender Förderstrecken                                  

    Das Institut für Bautechnik hat unlängst eine Empfehlung und Diskussionsgrundlage für die Abnahme von Freifahrsystemen an die Sachverständigen herausgegeben. Diese beinhaltet bereits, dass Kabelwege und Steuerung entweder durch die Melder der Feststellanlage überwacht oder in Funktionserhalt ausgeführt werden müssen. Einige der Sachverständigen wenden diese Empfehlung bereits auch an.
    Eine dezentrale Freifahrsteuerung und Notstromversorgung bringt hier natürlich ehebliche Vorteile. Durch die geringe Entfernung zum Tor sind erheblich weniger, oftmals keine zusätzlichen Melder zur Überwachung der Verkabelung und der Steuerung notwendig bzw. es braucht kein oder wesentlich weniger funktionserhaltendes Kabel verlegt zu werden. In der Vergangenheit wurde die Umschaltung zwischen Netz- und Ersatzstrom- Betrieb an den anzusteuernden Förderantrieb angepasst, d. h. es gab eine große Anzahl von verschiedenen Umschaltungsvarianten. Heute werden die Umschaltvorrichtungen nur noch nach der Spannungsart unterschieden (Dreh- bzw. Wechselstrom oder Gleichstrom). Hierbei handelt sich um die Umschalteinrichtung für alle Drehstromantriebe, unabhängig davon, ob der Antrieb mit oder ohne Bremse ausgeführt wird oder es sich um einen frequenzgeregelten Antrieb (z. B. Movimot) handelt. Die Ansteuerung der Umschaltung erfolgt entweder direkt durch die Feststellanlagensteuerung (RZ3, RZ4, RZ7- KFAA) oder durch eine Freifahrablaufsteuerung (FAS). Der benötigte Ersatzstrom wird durch das „Movipower AC“ bereitgestellt.
    Motoren unterschiedlicher Leistung (bis max. 3 kW), mit Bremse oder ohne Bremse, Movimot usw. können angeschlossen und somit ohne zusätzlichen Aufwand in die Ersatzstromanlage integriert werden. Hierzu sind auf der UMB-U verschiedene Konfigurationsschalter vorhanden, die die unterschiedlichen Möglichkeiten realisieren. Unter anderem kann so auch die fest eingestellte Zeitverzögerung der Umschaltung abgeschaltet werden, so dass Freifahrzeiten nicht durch längere Umschaltzeiten verkürzt werden, insofern die vorgeschaltete Steuerung diese bereits realisiert. Die Umschaltbox ist in zwei Varianten erhältlich: einmal im Gehäuse mit Kabelverschraubungen zur Wandmontage und außerdem als Einbauvariante zur Hutschienenmontage innerhalb des Schaltschrankes.
    Inzwischen werden vermehrt durch die Förderanlagenhersteller 24 V DC Gleichstromantriebe für Rollenförderer im Schließbereich der FAA eingesetzt. In diesem Fall übernimmt das „Movipower DC“ die Ersatzstromversorgung der vor den Antrieb geschalteten Umschaltvorrichtung.

    Durch den dezentralen Ansatz und der Montage der UMB-DR in unmittelbarer Nähe (zwischen Steuereinheit Antrieb und Motor) entfällt die sonst erforderliche Erzeugung der 400 V Versorgung der Netzteile der Förderanlagensteuerung.Ein weiterer großer Vorteil ist die notwendige Umschaltverzögerung ohne zusätzlichen Verdrahtungs- bzw. Installationsaufwand. LEDs signalisieren den Betriebszustand und die Drehrichtung der Antriebe lässt sich durch einen Jumper anpassen. Je nach Hersteller der Förderantriebe ist das Einschleifen der Umschaltvorrichtung über Steckverbinder möglich (M8-B kodiert oder M12-A kodiert). Hierzu ist die UMB-DR in zwei Varianten verfügbar – einmal im Gehäuse mit vier Kabelverschraubungen oder im Gehäuse mit zwei Kabelverschraubungen und zwei freien Öffnungen für Stecker. Abweichend vom Stöbich-Standard (dezentraler Ersatzstrom) kann die UMB-DR auch auf der Hutschiene im zentralen Schaltschrank integriert werden.


    Durch den Einsatz der UMB-U bzw. der UMB-DR in dezentralen Ersatzstromanlagen sollen nicht nur Kosten eingespart sondern auch ein VdS konformes und einfach zu installierendes System zur Verfügung gestellt werden, dass den hohen Ansprüchen unserer Kunden gerecht wird. Hierbei kommen wir der Standardisierung von Ersatzstromanlagen wieder ein gutes Stück näher.

    Umschaltvorrichtungen.pdf

    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."