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Sommerfest 2024

    Auch in diesem Jahr haben sich die Mitarbeiter der Protronic zusammengefunden und ihre Familien mitgebracht, um ein kleines Sommerfest zu feiern.

    Schon zum Kaffee ging es los, und einige hatten Kuchen gebacken, darunter auch der sensationelle Karpatenkuchen – eine polnische Spezialität.

    Für die Kinder wurde eine große Hüpfburg aufgebaut, und Fußball, Tischtennis sowie Federballspielen auf der großen Wiese waren natürlich auch möglich. Aber der Hit war natürlich die Hüpfburg. Als sich dann auch noch einige der Papas auf die Burg trauten und natürlich sofort von den Kindern vereinnahmt wurden, war der Spaß perfekt. Die Papas hatten gut zu tun, um sich den Hüpfattacken der Kids zu wehren.

    Zur Stärkung haben die Kids, mit etwas Unterstützung natürlich, Pizza gebacken.

    Ansonsten gab es leckeres Gegrilltes, und einige selbstgemachte Salate wurden mitgebracht. Es ist immer wieder schön, wenn auch die Familienmitglieder dabei sind. Protronic wird so zur großen Familie, und auch die Kids sehen mal, was die Mamas und Papas so für einen Arbeitsplatz haben. Wer weiß, vielleicht gibt es erste Anregungen für spätere Berufe.

    Vielen Dank an alle, die mitgeholfen haben. Vor allem an die fleißigen Kinder! Die Pizza war lecker, und die Ü-Eier zur Belohnung natürlich auch.

    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."