Zum Inhalt springen

Sommerfest 2016

    Es ist Ende August, die Sonne brennt heiß. Ideale Voraussetzungen für eine gelungene Sommerparty. Seit Jahren wurde sich gewünscht, dass der „Chef“ ein echt ungarisches Kesselgulasch kocht. Schließlich hat er 5 Jahre lang in Budapest studiert und die ungarische Küche intensiv kennen gelernt. Nun endlich hat er sich erweichen lassen und schon früh den Kessel angeheizt um Zwiebel, Paprika und Rindfleisch hinein zu werfen.

    Eine gelungene Party mit Hüpfburg für die Kinder, Wasserschlacht in der Hitze des Tages, Tischtennis, kühlen Getränken, selbst gebackenem Kuchen, Gegrilltem und natürlich ungarischem Kesselgulasch. Der größte Teil der Mitarbeiter hat die schöne Gelegenheit genutzt, um auch abseits der täglichen Arbeit die Kollegen und deren Familien ungezwungen noch etwas privater kennen zu lernen. Carportpartys sind immer wieder schön.

    Thomas Wegner

    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."