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Protronic Steuerung LSM6 im Einsatz

    Die protronic Steuerung LSM6 beweist ihre Vielseitigkeit im Einsatz.

    Die airleben-Gruppe setzt die LSM6 in ihrem Büro- und Verwaltungsneubau in Leipzig, Rackwitzer Straße, ein. Als ein führender Hersteller von lufttechnischen Komponenten hat die airleben Gruppe auch  in Ihrem Neubau von ca. 800 qm Nutzfläche auf 2 Etagen ein zentrales Lüftungssystem im Einsatz. Des Weiteren wird auf ein innovatives Beleuchtungskonzept mit präsenz- und tageslichtabhängiger Steuerung gesetzt. Mit diesem Vorhaben leistet airleben einen Betrag zur CO2-Reduzierung durch energieeffizienten Einsatz der Gebäudetechnik. Die Vorgaben für Neubauten aus der EnEV werden erfüllt und eine deutlich schnellere Amortisierung der Investition erreicht.

    Umgesetzt wird dies technisch mittels der protronic Steuerung LSM6, die das Licht in Büros, Zweckräumen und Gängen präsenz- und tageslichtabhängig steuert. Darüber hinaus wird über die potentialfreien Anschlussmöglichkeiten der LSM6 auch das zentrale Lüftungssystem mit Präsenzerkennung und Integration an Zentralaus gesteuert. Im Einsatz sind 5 LSM6 und 14 unserer Licht-und Bewegungsmelder LBM, die diese Gesamtlösung sehr wirtschaftlich und kostengünstig für den Bauherrn umsetzen.

    Henrik Müller

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."