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Protronic bei der BTR Brandschutz Akademie

    Referat der Firma Protronic beim Workshop der BTR Brandschutzakademie Hamburg für „Sachkundige für den Service an RWA-Anlagen / Feststellanlagen an Brandschutzabschlüssen“.

    Bereits zum zweiten mal hat die Firma Protronic, vertreten durch Herrn Kölbel, an dieser Veranstaltung teilgenommen.

    Inhalt des Vortrags waren die Neuerungen bei Feststellanlagen bzgl. Zulassung/Bauartgenehmigung und Fehler bei Errichtung- Wartung,- Instandhaltung dieser und normative Verweise.

    Dabei wurde insbesondere auf immer wieder festzustellende Fehler bei der Errichtung, Abnahme und Instandhaltung eingegangenen.

    Die daraus resultierende aktive Beteiligung der Teilnehmer zeigte, dass es ein Thema ist, was durchaus interessant ist und viel mehr, auch seitens der Hersteller, begleitet werden sollte.

    Wie bereits 2017 war auch in diesem Jahr die Veranstaltung mit über 100 Teilnehmern sehr gut besucht.

    Die Teilnehmer setzen sich zusammen aus: Sachkundigen, Sachverständigen, Betreibern, Fachplanern, Behördenvertretern für Brandschutzanlagen und Errichtern.

    Auf Grund der sehr positiven Resonanz auf den Vortrag unseres Mitarbeiters wurde dieser bereits für die nächste Veranstaltung 2019 fest gebucht.

    Andree Kölbel

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."