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Neuer Handtaster „unter Glas“

    Stöbich-News, Mär. 2012

    Der bisherige Handtaster „unter Glas“ wird abgelöst durch eine neue Version im Aluminium Druckgussgehäuse. Neu ist, dass es jetzt zusätzliche Funktionen gibt.

    • Unterbrechung für 3 Sekunden

    Bei Betätigung des Tasters wird das Signal für mindestens 3 Sekunden unterbrochen. Laut Norm für Türschließer an Drehflügeltüren haben diese bis zu 3s Zeit bis sie sich aus der Feststellposition lösen. Deshalb muss das Signal länger unterbrochen werden sonst schließt die Tür nicht. Auch bei herkömmlichen Haltemagneten gab es immer schon das Problem, dass diese erst nach Abbau des Magnetfeldes, was ca. eine halbe Sekunde dauert, die Tür zum Schließen frei gegeben haben. Hat der Taster kürzer unterbrochen blieb die Tür offen. Diese Probleme sind durch das Abschalten des Signals für mindestens 3s behoben.

    • Rastender Taster

    Der Taster kann durch einen Jumper so konfiguriert werden, dass er bei Betätigung einrastet. Dann ist das Signal dauerhaft aus geschalten bis der Taster geöffnet wird und der Rückstelltaster betätigt ist.

    • Rote LED

    Eine Rote LED zeigt an, dass der Taster betätigt wurde solange die 24V Versorgung des Tasters vorhanden ist.

    Neuer_Handtaster_unter_Glas.pdf

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."