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Instandhaltung, Wartung und Prüfung von Feststellanlagen nach DIN 14677

Feststellanlagen müssen im Brandfall einwandfrei funktionieren.

Ein Schutz kann damit nicht garantiert werden.

Die drei neuen Regeln der DIN 14677 sollen das ändern:

1. Regel: Instandhaltung definiert

Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung
einer Feststellanlage. Die DIN 14677 gibt die zeitlichen Intervalle, wie auch die benötigte Qualifikation für die Umsetzung der Maßnahme vor.

InstandhaltungsmaßnahmeInspektionWartung
Zeitintervallmax. 3
Monate***
max. 1 Jahr
QualifikationFeststellanlage
Bauart 1*
Eingewiesene Person oder Fachkraft für FeststellanlagenFachkraft für
Feststellan-
lagen
Feststellanlage
Bauart 2**
Eingewiesene Person oder Fachkraft für FeststellanlagenFachkraft für
Feststellan-
lagen oder
Instandhal-
ter BMA
*Feststellanlage Bauart 1: Autarke Feststellanlage mit Rauchschalter,
Netzgerät, Feststellvorrichtung und Handauslösetaster.
**Feststellanlage Bauart 2: Steuerung erfolgt über die vorhandene
Brandmelderzentrale.
***In Abhängigkeit des DIBt-Zulassungsbescheids

2. Regel: Fixe Tauschzyklen für Brandmelder

Mit der DIN 14677 wird erstmalig ein max. Tauschzyklus für Brandmelder festgelegt.

Brandmelder ohne
Verschmutzungs-
kompensation
max. nach 5 Jahren
Brandmelder mit
Verschmutzungs-
kompensation
max. nach 8 Jahren
Brandmelder mit Herstellerangaben gem. Angabe des Herstellers
3. Regel: Kompetenznachweis für Instandhaltung/Wartung.

DIN 14677 legt fest, dass jeder, der die Instandhaltung einer Feststellanlage vornimmt, einen Kompetenz-
nachweis zu erbringen hat. Der Instandhalter muss gemäß der Norm eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen sein. Die Verantwortlichkeit für den Betrieb der Anlage liegt beim Betreiber. Fachkraft für Feststellanlagen kann jedoch nur werden, wer gewisse Voraussetzungen erfüllt.

  • Geselle/Facharbeiter mit Abschluss in Elektrotechnik oder Mechanik
  • Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675
  • Kein Abschluss in Elektronik oder Mechanik aber 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Tätigkeitsgebiet (z.B. auch Schmied, Schreiner, Schlosser etc.)

Abschnitt 8.3
Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

DGUV Information 208-022, Stand 2017

MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

"Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
EN 12604:2017 darf

bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

- darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
- bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
schließen.

Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

„Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

According to the MVV TB: 

„A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."