Feststellanlagen müssen im Brandfall einwandfrei funktionieren.
70% aller Feststellanlagen werden nicht regelmäßig gewartet.
Ein Schutz kann damit nicht garantiert werden.
Die drei neuen Regeln der DIN 14677 sollen das ändern:
1. Regel: Instandhaltung definiert
Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung
einer Feststellanlage. Die DIN 14677 gibt die zeitlichen Intervalle, wie auch die benötigte Qualifikation für die Umsetzung der Maßnahme vor.
Instandhaltungsmaßnahme | Inspektion | Wartung | |
Zeitintervall | max. 3 Monate*** | max. 1 Jahr | |
Qualifikation | Feststellanlage Bauart 1* | Eingewiesene Person oder Fachkraft für Feststellanlagen | Fachkraft für Feststellan- lagen |
Feststellanlage Bauart 2** | Eingewiesene Person oder Fachkraft für Feststellanlagen | Fachkraft für Feststellan- lagen oder Instandhal- ter BMA |
Netzgerät, Feststellvorrichtung und Handauslösetaster.
**Feststellanlage Bauart 2: Steuerung erfolgt über die vorhandene
Brandmelderzentrale.
***In Abhängigkeit des DIBt-Zulassungsbescheids
2. Regel: Fixe Tauschzyklen für Brandmelder
Mit der DIN 14677 wird erstmalig ein max. Tauschzyklus für Brandmelder festgelegt.
Brandmelder ohne Verschmutzungs- kompensation | max. nach 5 Jahren | |
Brandmelder mit Verschmutzungs- kompensation | max. nach 8 Jahren | |
Brandmelder mit Herstellerangaben | gem. Angabe des Herstellers |
3. Regel: Kompetenznachweis für Instandhaltung/Wartung.
DIN 14677 legt fest, dass jeder, der die Instandhaltung einer Feststellanlage vornimmt, einen Kompetenz-
nachweis zu erbringen hat. Der Instandhalter muss gemäß der Norm eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen sein. Die Verantwortlichkeit für den Betrieb der Anlage liegt beim Betreiber. Fachkraft für Feststellanlagen kann jedoch nur werden, wer gewisse Voraussetzungen erfüllt.
- Geselle/Facharbeiter mit Abschluss in Elektrotechnik oder Mechanik
- Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675
- Kein Abschluss in Elektronik oder Mechanik aber 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Tätigkeitsgebiet (z.B. auch Schmied, Schreiner, Schlosser etc.)