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Herbstgrillfest 2015

    Im September fand das Protronic Grillfest statt. Organisiert von den Mitarbeitern wurde ein Wildschwein aufgespießt und über offenem Feuer gegrillt. Dazu gab es von einer kleinen Privatbrauerei Bier vom Fass und Himbeerfassbrause sowie das obligatorische Sauerkraut, frisches Brot und Salate, die von einigen Mitarbeitern zubereitet wurden. Zum Kaffee hatte Frau Wegner frischen Blechkuchen gebacken.

    Neben den Ehepartnern und Kindern der Mitarbeiter waren auch die Elektroplaner der Firma Stöbich eingeladen. Zu diesen gibt es nicht zuletzt aufgrund der Schaltpanerstellung durch Protronic ständig sehr engen Kontakt. Und so konnten sich die Mitstreiter, die sich fast täglich vom Telefon kennen mal wieder persönlich begegnen. So kamen insgesamt über 50 lustig feiernde Partygäste zusammen. Die Kinder konnten eine richtige große Hopseburg nutzen oder gemeinsam mit den Eltern Tischtennis spielen. Den Ehepartnern konnte der Arbeitsplatz präsentiert werden. Die meisten hatten großes Interesse an den Automaten und Lötmaschinen der SMD- und THT- Bestückungslinie der Protronic. Am Ende wurde das Schwein unter großen Erwartungen angeschnitten und für sehr lecker befunden. Der Grillmeister hatte ausgezeichnete Arbeit getan.

    Am Abend verabschiedeten wir Frau Teichmann, unsere langjährige Mitarbeiterin in der Produktion in den verdienten Ruhestand. Wir danken hiermit Frau Teichmann noch einmal für ihre engagierte Arbeit und wünschen Ihr alles Gute für die etwas ruhigere Zeit des Ruhestandes.

    Ein gelungener Tag zur Festigung des Kollektivs und der Verbindung zu den unmittelbaren Kontaktpersonen bei Stöbich und eine gute Gelegenheit, Danke für die gute geleistete Arbeit zu sagen.

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."