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Freie Stellen

ist einer der drei wichtigsten Steuerungszulieferer für Feststellanlagen, Rauchvorhangsteuerungen sowie Freifahrsysteme für Förderanlagenabschlüsse. Neben Brandschutzsteuerungen gehören aber auch Motorsteuerungen (für Tore, Vorhänge, Rollläden…), Lichtsteuerungen und viele weitere individuelle Steuerungslösungen zu unserem Repertoire. In unserer hauseigenen Entwicklungsabteilung werden stetig neue, innovative und kundenorientierte Lösungen entwickelt. Mit Hilfe modernster Technik werden in unsere Produktionsabteilung aus Ideen Produkte mit einer weltweiten Verbreitung.

Zuverlässig, langlebig, innovativ und kundenorientiert, dafür steht der Name Protronic Innovative Steuerungselektronik GmbH.

Als ihr zukünftiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen:

  • attraktives Gehalt
  • sorgfältige Einarbeitung
  • div. Gratifikationen
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • ein gutes, familiäres Betriebsklima
  • Flexibilität bei den Arbeitszeiten
  • Wir bieten eine betriebliche Krankenversicherung an, welche zu 100 % von uns getragen wird und dem Mitarbeiter bis zu 300 € Guthaben/Jahr für Zusatzleistungen bietet. Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich dieser Betrag auf 600 €/Jahr.
  • Freikarten für die Spiele des HCL – Handball-Club Leipzig e.V., welchen wir als Sponsor unterstützen.

Für Fragen und weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Geschäftsführung
Thomas Wegner
t.wegner@protronic-gmbh.de
Tel.: +49 34383 6315-0

Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

„Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

Abschnitt 8.3
Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

DGUV Information 208-022, Stand 2017

MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

"Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
EN 12604:2017 darf

bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

 - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
 - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
schließen.

Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



According to the MVV TB: 

„A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."