Zum Inhalt springen

Duales Studium in der Protronic GmbH

Zulassung als Praxispartner der HTWK Leipzig
Studiengang:

Bachelor Informations- und Kommunikationstechnik

Inhalt

Dieser praxisintegrierende kooperative Bachelorstudiengang bereitet Sie grundlegend auf die Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik zur Unterstützung verschiedenster Branchen mit Hilfe der Digitalisierung vor. Sie lernen, wie Techniken und Systeme zur Verarbeitung und Übermittlung von Informationen funktionieren, welche physikalischen Prinzipien dahinter stecken und wie diese zuverlässig für noch höhere Übertragungsraten angewandt werden können. Wir entwickeln Ihre Fähigkeiten zur Analyse und Programmierung dieser Systeme bis hin zur Verknüpfung Ihres Wissens mit den Konzepten und Prinzipien der Informatik. Sie nutzen diese Fähigkeiten in der Bild- und Signalverarbeitung bis hin zur Steuerung komplexer Netze wie dem Internet oder den existierenden Mobilfunksystemen. Die Praxisintegration befähigt Sie im besonderen Maße, Erlerntes anwendungsbereit zu vertiefen und erfolgreich Entwicklungsprojekte mit interdisziplinärer Kommunikation und Kooperation zu meistern.

https://www.htwk-leipzig.de/studieren/studiengaenge/kooperative-studiengaenge/informations-und-kommunikationstechnik-bachelor


Duales Studium mit uns als Partnerbetrieb:

Firmenvorstellung Protronic GmbH.pdf


Für Fragen und weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Geschäftsführung
Thomas Wegner
t.wegner@protronic-gmbh.de
Tel.: +49 34383 6315-0


Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

„Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

Abschnitt 8.3
Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

DGUV Information 208-022, Stand 2017

MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

"Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
EN 12604:2017 darf

bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

 - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
 - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
schließen.

Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



According to the MVV TB: 

„A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."