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Die Erfolgsgeschichte Eigenvertrieb bei Protronic geht weiter

    Dem Vertriebsteam ist es in 2020, trotz Corona, wieder gelungen den Umsatz mit unseren Eigenmarken RZ-24 und RZ-24-05 entscheidend zu steigern. Es ist uns gelungen eine Steigerung von 36% über dem geplanten Vertriebsziel zu erreichen was eine Steigerung um 40% zum Vorjahresumsatz entspricht. Des Weiteren vertreiben wir unsere Steuerungen mittlerweile auch außerhalb von Deutschland. Wir liefern unsere Produkte bereits nach Österreich, Rumänien, Niederlande,  Dubai und Lettland.  Weitere Vertriebsgebiete wie Polen, Spanien und Russland sind im Aufbau.

    Auch bei den Tür,- Torherstellern ist uns wieder ein Durchbruch gelungen, in Zukunft wird die Firma DMW Schwarze ihre Produkte mit unseren Steuerungen versehen.

    Wenn wir konsequent unsere Vertriebsziele weiter verfolgen sehen wir zuversichtlich in die Zukunft und gehen auch in 2021 von einem weiteren Umsatzzuwachs aus.

    Auch auf weitere Schritte zur Platzierung unserer RZ-24-05 werden wir unser Augenmerk richten. Unter anderem auf die Elektroplaner da sich die RZ-24-05 in das Schalterprogramm der Kunden integrieren lässt und somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber den Marktbegleitern bietet.

    Es gibt noch viel zu tun, packen wir`s an.

    Andree Kölbel

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."