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Auch 2018 war die protronic GmbH wieder auf der „FeuerTrutz“ vertreten

    Auf Grund der durchweg positiven Erfahrungen und Resonanzen auf der „FeuerTrutz“ 2017 war die protronic GmbH  auch in 2018 wieder mit einem eigenen Messestand vertreten.

    Es zeigt sich immer mehr das sich die FeuerTrutz zur Leitmesse im Bereich des vorbeugenden und baulichen Brandschutz entwickelt.

    Durch die noch einmal, gegenüber dem Jahr 2017, gestiegenen Besucherzahlen auf der FeuerTrutz 2018 von Fachplanern und Sachverständigen, Architekten und Bauingenieuren, Mitarbeitern von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragten und Mitarbeitern von Unternehmen aus dem Brandschutzservice, konnten wir einen sehr guten Messeerfolg verzeichnen.

    Schon jetzt kann eingeschätzt werden, dass wir aus den geführten Gesprächen und Kontaktanbahnungen einen messbaren Nutzen für unser Unternehmen schöpfen werden.

    Eine Teilnahme an der nächsten „FeuerTrutz-2019“ ist auf jeden Fall eine denkbare Option für unser Unternehmen.

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

    - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
    - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."