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Vollzugsanstalten, forensische Kliniken

In Vollzugs- und Strafanstalten, forensischen Kliniken und Gefängnissen kann die Lichtsteuerung in Fluren, Treppenhäusern, Insassenräumen etc. sinnvoll eingesetzt werden. Dabei kann unsere Steuerung entweder als Stand-alone oder als vernetzte Lösung (mittels CAN und/oder TCP/IP) fungieren. Eine GLT und/oder Rufanlagen können eingebunden werden.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen in medizinisch genutzten Bereichen und in Vollzugsanstalten sind bei der Beleuchtungsinstallation einzuhalten, die wir mit unserer Steuerung einfach und kostengünstig, ohne teure und komplizierte KNX- oder Dali-Busse, umsetzen können.

Wichtige Funktionen unserer Steuerung LSM6 im Einsatz sind:

Vorteile Konfiguration LSM6 Can-Bus

Einfacher wirtschaftlicher Schaltaufbau

Erweiterbar sowohl für Beleuchtung als auch für Beschattung (mit günstigem Relais-Erweiterungsmodul)

Netzfreischaltung der Dali-Leuchten über LSM6

Einsatz von Standardinstallationstastern, keine teure und komplexe KNX-, Dali-Schaltaktorik nötig (KNX-Aktorik in den Räumen wäre unsicher, da Kurzschluss den gesamten Bus zerstört)

einfache und sichere Trennung AV/SV

Betrieb und Wartung des Systems durch Technikabteilung Betreiber möglich

Zentrale Fernsteuerung der Beleuchtung und der Steckdosen in den Räumen über Visualisierung (Java oder TCP/IP nach den Vorgaben des Betreibers) einfache Duplizierung

Anbei das Beispiel eines möglichen Aufbaus. Hier für 6 Räume, entsprechend den Anforderungen erweiterbar. Mit einem integrierten Relais-Erweiterungsmodul, dass 3 Schaltkontakte hat und damit 3 Zimmer bezüglich der Steckdosen oder auch Verschattung versorgen kann, ist Flexibilität gegeben. Relais, Schütze müssen sind nicht mehr einzuplanen, was erneut Kosten spart.


Beispielkonfiguration LSM6-Bus / Vorschau
Schaltplan Vorschau

Technische Spezifikationen LSM6:

1 Netzteil zur Versorgung -> angeschlossen an SV zur höheren Sicherheit -> Ausfall des SV-Netzes führt zu 100% Leistung der Leuchten des AV-Netzes (Dali EVG-Einstellung notwendig)

6 Eingänge (für z.B. GLT, Standard-Installationstaster, 24V Dämmerungs-/Bewegungsmelder, Lichtszenenabruf)

Dali-Kanäle werden im Broadcast-Verfahren gesteuert -> keine Programmierung nötig

Einfache Konfiguration über App Multifunktionstool und SD-Karte

6 Kanäle abhängig von Tageslicht und/oder Bewegung steuerbar

6 Kanäle jeweils im Tastdimm- oder Lichtszenenmodus steuerbar


Referenz Neubau RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt a.d. Saale

Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

„Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

Abschnitt 8.3
Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

DGUV Information 208-022, Stand 2017

MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

"Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
EN 12604:2017 darf

bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

 - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
 - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
schließen.

Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



According to the MVV TB: 

„A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."