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Anwendung LSM6 im Bereich Medizin mit Normenerfüllung

In Kliniken (und anderen medizinischen Einrichtungen wie z.B. Pflegeheimen) haben wir die Lichtsteuerung in Fluren und Treppenhäusern, Behandlungsräumen, Pflege- bzw. Bewohnerzimmern, OP-, Labor-Räumen und angrenzend auf der Station auch in Büros und Konferenzzimmern im Einsatz.

Gerade in medizinisch genutzten Bereichen sind erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Beleuchtungsinstallation einzuhalten, die wir mit unserer Steuerung einfach und kostengünstig, ohne teure und komplizierte KNX- oder Dali-Busse, umsetzen können.

Wichtige Funktionen unserer Steuerung LSM6 im Einsatz in medizinisch genutzten Räumen sind:

Enhaltung der entsprechenden Normen (i.W. DIN VDE 100-710,0560)

1-Fehler-Sicherheit ist gewährleistet

Sicherheit im Betrieb durch doppelten Watch-dog im LSM6

Einfache Umsetzung der Trennung AV / SV1 / SV2

Einfache Installation und Inbetriebnahme ohne Programmierung

Einfache Konfiguration über App Multifunktionstool und SD-Karte

SD-Kartenspeicherung der Konfiguration, einfache Duplizierung

Wirtschaftliche Umsetzung


Normengrundlage:

  • DIN VDE 0100-710: 2012-10
  • DIN VDE 0100-710 Beiblatt 1: 2014-6
  • DIN VDE 0100-0560:2013-10
Schaltplan Vorschau
  • Mindestens zwei verschiedene Stromquellen (AV und SV)
  • Ein-Fehler-Sicherheit -> Ausfall einer Stromquelle darf nicht zum Ausfall der gesamten Beleuchtung führen
  • Wechselweise Schaltung der Leuchten auf AV und SV bei Rettungswegen
  • In Fluren, Treppen und medizinisch genutzten Bereichen der Gruppe 2 ist die SV Beleuchtung auf zwei Stromkreise aufzuteilen

Technische Spezifikationen:

1 Netzteil zur Versorgung -> angeschlossen an SV zur höheren Sicherheit -> Ausfall des SV-Netzes führt zu 100% Leistung der Leuchten des AV-Netzes (Dali EVG-Einstellung notwendig)

6 Eingänge (für z.B. GLT, Standard-Installationstaster, 24V Dämmerungs-/Bewegungsmelder, Lichtszenenabruf)

Dali-Kanäle werden im Broadcast-Verfahren gesteuert -> keine Programmierung nötig

Einfache Konfiguration über App Multifunktionstool und SD-Karte

6 Kanäle abhängig von Tageslicht und/oder Bewegung steuerbar

6 Kanäle jeweils im Tastdimm- oder Lichtszenenmodus steuerbar


Referenz Neubau RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt a.d. Saale

Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

„Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

Abschnitt 8.3
Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

DGUV Information 208-022, Stand 2017

MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

"Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
EN 12604:2017 darf

bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

 - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
 - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
schließen.

Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



According to the MVV TB: 

„A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."