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30 Jahre protronic – vom Kinderzimmer zum Weltmarktführer der Feststellanlagen für Förderanlagenabschlüsse

    Bild RZ3 Steuerung

    Im Sommer 1993 saßen Dr. Jochen Stöbich und Thomas Wegner zusammen und sprachen über die bereits begonnene Entwicklung der RZ3 – die neue Feststellanlagensteuerung für die speziellen Förderanlagenabschlüsse der Stöbich Brandschutz. Dr. Stöbich war stets bemüht Kernkompetenzen in eigener Hand zu behalten. Nachdem Herr Wegner bereits für den Mitanbieter abs Brandschutz eine Steuerung für Förderanlagenabschlüsse entwickelt hatte, stand nun der Abschluss der Entwicklung für das damals neue Stöbich Flaggschiff der Steuerungstechnik kurz bevor. Dr. Stöbich bot die gemeinsame Gründung der Firma für die Steuerungselektronik an und so war man sich schnell einig. Im September 1993 war die protronic Innovative Steuerungselektronik GmbH gegründet und in der Niederlassung Ost der Fa. Stöbich in Taucha – eine drei Zimmer Wohnung – begann im Kinderzimmer gemeinsam mit der ebenfalls neu gegründeten Firma Protec der Ein-Mann-Betrieb.
    Einige Jahre wurden ausschließlich Steuerungen für die Fa. Stöbich entwickelt und extern produziert. Egal ob die Entwicklung von Motorsteuerungen für neu entwickelte und gemeinsam patentierte Brand- und Rauchschutzvorhänge, Sektionaltore oder Feststellanlagen für Rauchschutzvorhänge, auch die Schaltschankkonstruktion für die Notstromanlagen und Freifahrsteuerungen wurde bei protronic durchgeführt.  
    Nach zwei Umzügen erweiterte die protronic ihr Betätigungsfeld auf den allgemeinen Markt der Feststellanlagen mit der RZ-24 und somit auf Kunden außerhalb der Stöbich Gruppe. Dieser Zweig wuchs zwar langsam aber stetig.  Ein weiteres Betätigungsfeld der Beleuchtungstechnik kam hinzu. Heute entwickelt, produziert und handelt die protronic verschiedenstes Zubehör für die Feststellanlagen unterschiedlicher Hersteller, die wiederum von verschiedensten durchaus auch im Wettbewerb stehenden Herstellern und Wiederverkäufern von Brandschutz- Tür und Tortechnik eingesetzt werden. Die Feststellanlagensteuerungen sind Hersteller offen für verschiedenste Systembauteile (Handtaster, Feststelleinrichtungen, Brandmelder, Lichtschranken) zugelassen und protronic bietet Motorsteuerungen für die unterschiedlichsten Antriebssysteme für Türen und Tore sowie Vorhänge.
    Heute findet man Steuerungssysteme von protronic nicht nur in Deutschland und ganz Europa sondern in aller Welt.
    Notstromerzeuger und Freifahrsteuerungen der protronic fahren: Koffer auf vielen Flughäfen der Welt, Pakete in Verteilzentren, Autos bei Automobilproduzenten oder Flaschen bei Bierbrauern, aus dem Freibereich der Brandschutztore an Förderanlagen. Brandschutz- und Rauchvorhänge werden sicher in Tiefgaragen, Bahnhöfen und Einkaufzentren gesteuert und medizinisch genutzte Räume in Krankenhäusern werden mit Spezialsteuerungen der protronic sicher beleuchtet.
    Aus einem Mitarbeiter 1993 sind inzwischen 33 geworden und aus dem Kinderzimmer ein eigener Firmensitz, der schon im nächsten Jahr wieder erweitert werden muss.

    Gruppenbild Firmenjubiläum

    Diese gewaltige Entwicklung und der Erfolg der Jahre waren Grund genug das 30-jährige Firmenjubiläum zu feiern. Alle Mitarbeiter mit ihren Partnern waren vom 15. bis 17.09.2023 eingeladen für ein tolles und ereignisreiches Wochenende in Dresden. Vom Besuch beim Bierbrauer, über die Dampferfahrt bis hin zum Theaterbesuch einer Komödie reichte das Festprogramm. Danke noch einmal an alle Mitarbeiter, die diese Entwicklung mitgetragen und erst ermöglicht haben.

    Bild Bierbrauerei Vorführung
    Bild Dampferfahrt mit Elbe und Brücke
    Bild Freilichttheater mit Schloss und Bestuhlung

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."