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AMU-Technik durch Patent geschützt

    Kürzlich erhielt die Protronic die Urkunde zur Patenterteilung für synchronisierte Elemente. Damit ist jetzt ein weiteres Patent vorhanden, das die Technik, die mit der Steuerung für Rauch- und Feuerschutzvorhänge AMU realisiert wurde, schützt.

    Speziell geht es in dem Patent um die Synchronisierung einzelner Vorhanghangelemente nach einem Prinzip der Weg / Zeiterfassung und Regelung. Dies ist interessant wenn mehrere Vorhangsegmente zu einem Gesamtvorhang zusammen gesetzt werden und z.B. durch eine gemeinsame Abschlussleiste miteinander verbunden werden. Dieses durch Herrn Wegner entwickelte Prinzip konnte vollständig in das Patent eingebracht werden.

    Die AMU Technik wird durch ein bereits älteres Patent geschützt, nachdem die Integration der notwendigen Bauelemente direkt in den Motor und die dazu notwendige elektrische Schaltung für die gravitatorische Regelung des selbsttätigen Schließens nach Auslösung geschützt wird.

    Ein weiteres Patent für die AMU-Technik ist noch in der Beantragung. Hierbei geht es um die Drehmomentregelung beim Öffnen der Vorhänge. Diese Regelung ermöglicht es energiesparender und sanfter die Vorhänge zu verfahren. Dadurch ist es wesentlich leichter möglich gegen Endanschläge zu fahren ohne große mechanische Verstärkungen des Vorhangsystems. Dies gelingt, da die Kraft des Motors auf das Begrenzt wird was tatsächlich zum Öffnen benötigt wird.

    AMU-Patent_2016.pdf

    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."