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Neuer Messeauftritt der protronic GmbH

    Die Protronic hat erstmals mit einem eigenen Messestand auf der FeuerTRUTZ, der Leitmesse für den deutschsprachigen Raum rund um das Thema vorbeugender Brandschutz mit mehr als 200 nationalen und internationalen  Ausstellern, teilgenommen.

    Der Fokus lag natürlich auf den bewährten Produkten, wie unsere Feststellanlage RZ24-FA mit Handtaster, den optischen und akustischen Anzeigen und der Motorsteuerung. Gleichzeitig wurde die neu entwickelte Lichtsteuerung genutzt, um die Leuchtwand des Standes eindrucksvoll in Szene zu setzen. Die Lichtszenensteuerung LSM6 wird erstmals auf der light+building 2016 in Frankfurt präsentiert werden.

    Dank der hohen Resonanz auf der Feuertrutz bei Fachplanern und Sachverständigen, Architekten und Bauingenieuren, Mitarbeitern von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragten und Mitarbeitern von Unternehmen aus dem Brandschutzservice,   konnten wir einen sehr guten Messeerfolg verzeichnen. Dies bezieht sich nicht nur auf bereits bestehende Kunden sondern auch auf sich neu  anbahnende Geschäftskontakte aus dem Inn- und Ausland.

    Ganz sicher gehen wir davon aus, dass wir aus dem Messeauftritt unmittelbaren Nutzen in Form von Aufträgen ziehen werden. Schon heute liegen uns mehrere Besuchs- und Schulungsanfragen vor.

    Es ist ganz klar zu resümieren das die Feuertrutz 2016 ein voller Erfolg für unser Unternehmen war und wir auf jeden Fall 2017 wieder zu den Ausstellern gehören werden.

    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."