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Protronic engagiert sich in der Region

    Bereits seit Mitte der vergangenen Spielsaison 2014/2015 ist die Protronic einer der Sponsoren des Handball-Club Leipzig e. V.. Mit der neuen Saison 2015/2016 ist diese Partnerschaft von Beginn der Saison an eingegangen wurden. Somit engagiert sich die Protronic neben den sozialen Projekten, wie Unterstützung der örtlichen Suchthilfe durch Finanzierung eines Schulklassensatzes der Suchthilfebroschüre und der alljährlichen Unterstützung der Tätigkeit des Jugend- und Freizeittreff Werner Moser in Bennewitz, nun auch im Sport in der unmittelbaren Region.

    Der HC-Leipzig spielt als der renommierte Leipziger Frauenhandballverein in der Bundesliga. Als Rekordmeister und mehrfacher Pokalsieger stellt der HCL nicht nur einen Teil der deutschen Frauenhandballnationalmannschaft sondern zieht auch internationalen Handball wie in der vergangenen Saison Spiele der Champions League oder in dieser Saison des Europapokals nach Leipzig. Informationen zum HCL sind auf dessen Homepage http://www.hc-leipzig.de/startseite.html zu finden.

    Auch Mitarbeiter der Protronic werden von dieser Partnerschaft profitieren. So konnten als besondere Anerkennung bereits einige Mitarbeiter der Protronic als VIP-Gäste des HCL Bundesligaspiele miterleben.

    Auch bereits in der zweiten Schulsaison unterstützt die Protronic die Herausgabe der Broschüre „Suchthilfe“ welche vor allem der Aufklärung in den Schulen der Region dient. Diese Broschüre erscheint regelmäßig und wird direkt als Klassensatz in das Gymnasium Wurzen gegeben.

    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."