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Arbeitsantritt mit Überraschung

    Am 9. September 2013 feierte Herr Wegner seinen 50. Geburtstag. Um ihm seinen Arbeitsantritt am Morgen etwas farbiger zu gestalten, trafen sich einige Mitarbeiter bereits am Vorabend in der Firma. Infolgedessen belagerten mindestens 500 Luftballons seinen Arbeitsplatz. Allein die Vorstellung über seine Reaktion zauberte uns Mitarbeitern ein Lächeln ins Gesicht, zumal wir wussten, dass Montagmorgen um 9 Uhr eine Telefonkonferenz angesagt war. 
    Mit einem Geburtstagsständchen, den Luftballons und einer süßen RZ3/4-Torte empfingen wir Herrn Wegner gemeinsam in seinem Büro. Dankend nahm er seine Glückwünsche und Geschenke entgegen und amüsierte sich sehr über unseren Streich, auch wenn dadurch der Beginn der anstehenden Telefonkonferenz etwas nach hinten verschoben werden musste.

    Arbeitsantritt mit Überraschung.pdf

    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."